Sonntag, 14. März 2010

Die Elektrik (II)

Hier sieht man die Einheit aus Spannungsregler und Zündspule am Rahmen verbaut. Wenn der Tank montiert ist, guckt unten nur noch ein kleiner Teil der Zündspule heraus. Glücklicherweise sind die Bauteile schmal genug, um in den Tanktunnel zu passen, der nur 58 mm breit ist. Der Kabelbaum wird durch die motornahe Montage der Teile auch relativ kurz, denn die Kabel laufen vorne aus dem Motorgehäuse heraus und am Rahmenrohr hoch unter den Tank. Von dort aus laufen nur vier ca. 40 cm lange Kabel in den Scheinwerfer. Diese muss ich noch anfertigen.
Achso, was das blaue Dings am Rahmen rechts neben der Zündspule ist? Erzähle ich Euch nächste Woche. Oder errät es jemand?

8 Kommentare:

  1. Ahhh,es wird Frühling im grünen Forst :-))

    AntwortenLöschen
  2. Dat blaue Dinges ist der Puffer-Kondensator für den Regler ,um geglätteten Gleichstrom zu bekommen oder so.Gab es schon zu KTM LC 4 Zeiten.

    AntwortenLöschen
  3. Ja, endlich wird's wärmer. Und BINGO, es ist tatsächlich genau so ein Pufferkondensator. Hatt' ich bei der alten E-Anlage ja nicht (weil Wexelstrom), aber wenn's das bei KTM auch schon gab, dann muss es wohl funktionieren. Ist hier nur dann erforderlich, wenn ich auch wahlweise ohne Batterie fahren will. Für den TÜV muss ich dann aber doch einen Akku einbauen, weil die ja auch Standlicht vorn und hinten haben wollen. Dazu reicht der Kondensator aber bei Weitem nicht aus...

    AntwortenLöschen
  4. Hallo,wozu Standlicht ?

    AntwortenLöschen
  5. Hallo,wozu Standlicht ?

    AntwortenLöschen
  6. Standlicht ist in der StVZO vorgeschrieben, auch für Motorräder. Hatte meine Rabeneick auch 1954 schon serienmäßig. Ausnahmegenehmigungen werden von den Behörden angeblich nur für Vorkriegsmotorräder ausgestellt.
    Dahinter steckt der Gedanke, dass ein in der Dunkelheit stehen gebliebenes Motorrad nicht zur Gefahr für den Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer wird.

    AntwortenLöschen
  7. Hallo,der § 51 STVZO sagt was anderes .

    AntwortenLöschen
  8. Na, nun aber Butter bei die Fische geben: was sagt der §51 denn für Motorräder? Kann man das auch im Internet nachlesen? Ich habe mich bisher auf die Aussage des TÜV Prüfers verlassen.

    AntwortenLöschen

Hallo, ich freue mich über jeden Kommentar.